ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN SCHÜTTBAG

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Buchung und Nutzung von Dienstleistungen der Fa. Schütte Handels- und Transportgesellschaft mbH.

Fa. Schütte Handels- und Transportgesellschaft mbH (im Folgenden SG genannt), mit Firmensitz und Gerichtsstand in Kreuzstr. 107, 44532 Lünen, ist ein registrierter Entsorger und unterliegt somit den allgemein geltenden deutschen und europäischen Umweltbestimmungen sowie dem KrWG. SG entsorgt fachkundig Abfälle aller Art, ausgenommen gefährliche Abfälle und Haushaltsabfälle, mittels des Schüttbag-Systems.

GELTUNGSBEREICH

SG ist ein registrierter Entsorger und unterliegt den allgemein geltenden deutschen und europäischen Umweltbestimmungen sowie dem KrWG. SG entsorgt fachkundig Abfälle aller Art mittels Schüttbags, ausgenommen gefährliche Abfälle und Haushaltsabfälle.

Im Folgenden werden Pflichten und Rechte von SG und seinen Kunden bei der konkreten Nutzung unserer Dienste geregelt. Von den AGB und Preisliste abweichenden Einzelabreden sind schriftlich zu bestätigen. Durch die Buchung unseres Service akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Grundlage unserer Dienstleistungen ist die jeweils gültige Preisliste, die jederzeit auf unserer Internetseite einzusehen ist.

LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
  1. SG ist als Abfallentsorger registriert. SG liefert Schüttbags aus, holt diese gefüllt wieder ab und meldet die Informationen an das Abfallmeldesystem nach den geltenden Bestimmungen der Umweltschutzbehörde.
  2. SG entsorgt keine gefährlichen Abfälle und keine Haushaltsabfälle.
  3. Die Preisliste von SG kann auf unserer Webseite eingesehen werden.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Schüttbags und die Container mit einem LKW erreicht werden können. Der Weg muss mindestens 3,5 Meter breit sein und eine lichte Höhe von 4,5 Metern haben. Wenn dies nicht möglich ist, kontaktieren Sie SG bevor Sie den Abfall in Ihren Schüttbag füllen.
  5. Wenn die Abholung das Befahren einer Privatstraße oder einer Einfahrt erfordert, ist es die Verantwortung des Kunden, dass der Boden dem Gewicht des Lkw standhalten kann. SG ist nicht für das Eigentum des Kunden verantwortlich, da SG nicht mit der Struktur und der Festigkeit des Bodens vertraut ist.
  6. Mit dem Kauf einer Leistung auf unserer Webseite stimmen Sie den Geschäftsbedingungen zu.
  7. Anwendbares Recht: Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit uns – und bei Bestellungen von Schüttbag Artikeln und Services – gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN KAUF VON SCHÜTTBAGS
  1. SG holt nur die von Ihnen bestellte Anzahl an Schüttbags ab. Falls eine höhere Anzahl an Schüttbags abgeholt werden soll, als Sie bestellt haben, dann wenden Sie sich bitte an SG. Andernfalls können wir nur die bestellte Anzahl mitnehmen.
  2. Stellen Sie die Schüttbags bitte nicht unter Bauwerken, Vordächen, Bäumen oder Stromleitungen auf und nicht weiter als 4 Meter von der nächsten Haltemöglichkeit für den LKW von SG ab.
  3. Wenn der Sack weiter als 4 Meter von der nächsten Haltemöglichkeit platziert ist, kann der Sack nicht garantiert abgeholt werden. SG entscheidet vor Ort, ob es möglich ist, den Beutel mitzunehmen und wenn dadurch zusätzliche Arbeit entsteht, muss eine zusätzliche Gebühr berechnet werden. Die zusätzlichen Gebühren werden auf Basis unserer Preisliste berechnet und erfolgen pro angefangene halbe Stunde.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass der Schüttbag nicht überfüllt oder überlastet wird. Ist ein Schüttbag zu schwer oder überfüllt, so kann eine Zuschlagsgebühr bei der Abholung berechnet werden. SG hat das Recht, eine Abholung in diesen Fällen zu verweigern und die erfolglose Abholung in Rechnung (siehe Preisliste) zu stellen.
  5. Für den Fall, dass SG andere Arbeiten neben der Abholung des Schüttbags mit einem Kran durchführen muss, beispielweise die Sammlung von Abfällen neben dem Schüttbag oder das Beladen von verlorenen Abfällen, wird der Stundensatz nach unserer Preisliste berechnet.
  6. Wenn lose Abfälle neben einem Schüttbag liegen, werden diese grundsätzlich nicht mitgenommen. Alle Abfälle müssen in den Schüttbags gefüllt werden. Wenn SG die Abfälle, die sich nicht im Schüttbag befinden, entsorgen soll, dann wird die Mehrarbeit in Rechnung gestellt. Die zusätzliche Arbeit wird pro angefangene halbe Stunde berechnet (siehe Preisliste).
  7. Wenn ein Schüttbag gefährliche Abfälle oder Elektronik enthält, dann wird eine Bearbeitungsgebühr nach den geltenden Abholraten von SG in Rechnung gestellt.
  8. Wird SG an der Durchführung einer Abholung aufgrund eines Verstoßes gegen die Liefer- und Geschäftsbedingungen gehindert, dann berechnet SG die erfolglose Abholung (siehe Preisliste).
  9. Ein Schüttbag kann aus Sicherheitsgründen nur einmal verwendet werden.
  10. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Schüttbags auf der Straße oder in privaten Straßen, haben einige Gemeinden spezielle Vorschriften. Es ist die Verantwortung des Kunden, diese Regeln und Gesetze zu berücksichtigen.
  11. Wenn die Abholung andere Materialien oder eine andere Abholart erfordert, ist es die Verantwortung des Kunden, dies im Voraus mitzuteilen. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich SG das Recht vor, zusätzliche Kosten für die Änderung der geplanten Abholung zu berechnen.
  12. Die Verpflichtung zur Entsorgung des Abfalls liegt beim Kunden, bis der Schüttbag von SG abgeholt wurde.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  1. Die Leistungen der SG werden nach Auftragserfüllung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  2. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
  3. SG ist berechtigt, bei entsprechender Bonität des Kunden, einen Kauf auf Rechnung zu ermöglichen.
  4. Die gelieferten Schüttbags bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der SG.
HAFTUNG
  1. Für Schäden, die SG im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen verursacht hat, haftet SG nur, wenn SG oder seine Erfüllungsgehilfen diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verursachung von Schäden ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

STREITSCHLICHTUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind grundsätzlich bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Stand vom 6. Juli 2023 wirksam.

SCHÜTTE
HANDELS- UND TRANSPORTGESELLSCHAFT MBH
Kreuzstr. 107, 44532 Lünen

Stand: 6. Juli 2023

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